Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche  Grundlagen
Kennen Sie als Verantwortlicher Ihre Unfallverhütungsvorschriften und Richtlinien? Der Verstoß gegen eine Unfallverhütungsvorschrift macht in vielen Fällen grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar. 
Die Verpflichtung zur Unterweisung der Mitarbeiter in Brandschutzmaßnahmen ergibt sich u. a. aus folgenden Gesetzen und Verordnungen:

DGUV-Vorschrift 1 §22
(2) Der Unternehmer hat eine ausreichende Anzahl von Versicherten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen. 

BGV A8 – § 5
Die Versicherten sind über sämtliche zu ergreifenden Maßnahmen im Hinblick auf die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung …zu unterrichten. Die Versicherten sind vor Arbeitsaufnahme und danach mindestens einmal jährlich …zu unterweisen.

Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2
7.3 Brandschutzhelfer 
(1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen
(4) Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu
unterweisen. Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen des
vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche
Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von
Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im
Brandfall.
(5) Praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen
gehören zur fachkundigen Unterweisung der Brandschutzhelfer.

Arbeitsschutzgesetz – § 5
Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung… zu ermitteln,welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch…unzureichende Qualifikation und Unterweisung…

Arbeitsschutzgesetz – § 12
Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten…ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und ggf. regelmäßig wiederholt werden.

Verkaufsstättenverordnung – § 26 Verantwortliche Personen
Der Betreiber einer Verkaufsstätte hat zu bestellen:
…eine Brandschutzbeauftragte oder einen Brandschutzbeauftragten, die oder der für die Einhaltung (…) und des § 27 zu sorgen hat…

Verkaufsstättenverordnung – § 27 Brandschutzordnung
… (2) Die Betriebsangehörigen sind bei Beginn des Arbeitsverhältnisses und danach mindestens einmal jährlich zu belehren über
… die Lage und die Bedienung der Feuerlöschgeräte, Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen
…insbesondere über das Verhalten bei einem Brand oder bei einer Panik.

Krankenhausbauverordnung § 36
…(5) Das Personal des Krankenhauses ist jährlich mindestens einmal zu belehren über
1. die Anordnung und Bedienung der Feuerlöschgeräte, der Feuerlösch-, Feuermelde- und Alarmeinrichtungen und
2. die Brandschutzordnung, insbesondere über das Verhalten bei einem Brand.

Regel ZH1
Eine ausreichende Anzahl von Personen ist in der Handhabung von Feuerlöschern zu unterweisen. Dort, wo es die örtlichen Verhältnisse zulassen, empfiehlt es sich, in regelmäßigen Abständen praktische Löschübungen mit Feuerlöschern abzuhalten.

Arbeitsstättenrichtlinien, usw.

In niedersächsischen Schulen gilt zusätzlich:
Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung in Schulen, Runderlass des MK:
…die Schulleiterin oder der Schulleiter haben dafür Sorge zu tragen, dass alle an der Schule tätigen Personen über die Bestimmungen der geltenden Brandschutzordnung informiert sind.. ….an jeder Schule muss eine ausreichende Anzahl von Personen in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen unterwiesen sein. Die Unterweisung muss von fachlich geeigneten Personen erfolgen… …die Schulleiterin oder der Schulleiter hat in Abstimmung mit dem Schulträger die Brandschutzordnung Teile B und ggf. C zu erstellen.

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